Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Wertminderung / merkantile Wertminderung / technische wertminderung

Aktualisiert am: 20.02.13

Wertminderung:
Eine Wertminderung ist der Wertverlust einer beschädigten Sache. Diesbezüglich wird bei einem KFZ-Unfallschaden unterschieden zwischen der merkantilen und der technischen Wertminderung. Beide Schäden sind jedoch (auch nebeneinander) ersatzfähig.

merkantiler Minderwert / Wertminderung:
Durch den Unfallschaden am Kraftfahrzeug ist das Auto auf dem Fahrzeugmarkt als „Unfallwagen“ zu bezeichnen. Dadurch hat das Auto einen geringeren Marktwert. Diese negative Eigenschaft des Autos soll durch die Erstattung des merkantilen Minderwertes ausgeglichen werden. Dabei handelt es sich um den Geldbetrag, den der geschädigte Autofahrer für sein Auto auch nach einer fachgerechten Reparatur bei einem Verkauf von einem potentiellen Käufer weniger erhalten würde, weil diesem Käufer gegenüber darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um einen reparierten Unfallschaden handelt.

technischer Minderwert:
Sollt das KFZ nach der Unfallreparatur Reparaturspuren bzw. Restschäden aufweisen, die irreparabel sind oder sollte das Auto nicht mehr gleich zuverlässig oder technisch minderwertig sein, so spricht man von einer technischen Wertminderung.


 

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